Ursprung Dorfschaft Tafers:

 

Unter dem Namen „Dorfschaft Tafers“ besteht seit unvordenklicher Zeit im Dorfe Tafers und Umgebung eine privat-rechtliche Allmend Korporation, die auf dem Eigentum an Grund und Boden (der Dorfallmend) beruht und dem kantonalen Recht untersteht.

 

Mitglieder der Dorfschaft sind alle Personen die von Dorfgemeindegenossen abstammen.

 

Die geschichtlichen Ursprünge der Dorfschaften sind in der Nacht der Zeiten zu suchen. Wie die verschiedensten Erscheinungen der Allmendgenossenschaften in der deutschen Schweiz reichen wahrscheinlich auch die Ursprünge vieler freiburgischer Allmendgenossenschaften ins Mittelalter zurück, wobei sie mehr oder weniger zum notwendigen Bestand der damaligen Feld- und Agrarwirtschaft gehörten. Die eingangs erwähnte Verleihung durch den Gründer der Stadt Freiburg wurde von den zuständigen Behörden durch mehrere spätere Erlasse bestätigt . (1551 , 1650, 1655). So gestattete beispielsweise der Rat von Freiburg am 17. April 1674 den vier Dörfern Tafers, Jetschwii, Angstorf und Menziswil den Holzbau im Lamprat und in der Horia. An diese Verleihung schloss sich bald eine zweite an. Am 1. Christmonat 1682 fügte nämlich der Rat von Freiburg der Bestätigung des Rechtes zum Holzhau noch Weidgang in den gleichen Waldungen bei. Ein weiteres Reglement aus dem Jahre 1716 über die Nutzung der gemeinen Güter von Tafers, Jetschwil, Angstorf und Menziswil verlieh jedem Bürger von Freiburg und den Untertanen der alten Landschaft die Freiheit und Erlaubnis, sich nach Herkommen dort mit dem Recht der Nutzung der gemeinen Rechtsame niederzulassen.